Johann Traugott Plant - Türkisches Staats-Lexicon

Johann Traugott Plant – Türkisches Staats-Lexicon

 

PLANT, Johann Traugott

Türkisches Staats-Lexicon

Reprint der Ausgabe Hamburg 1789
Mit einer Einleitung (2005) von Klaus Kreiser
XIX, 12, 194 Seiten.
Bibliotheksleinen. Alterungsbeständig.
Melle 2005.
ISBN: 978-3-937283-08-1 (3-937283-08-0)
Preis: EUR 78,00

Alterungsbeständiges Druckverfahren auf alterungsbeständigem Papier gemäß ISO 9706.

Türkisches Staats-Lexicon

oder vollständige und wahre Erklärungen aller türkischen Staats- und Hof- bedienungen im Militair-, Civil- und geistlichen Stande, und richtige Vergleichung derselben mit unsern Bedienungen von gleichem Range, nebst andern den Hof und Sultan, die Münzen, Gesetze, Religion, Moral, Künste, Wissenschaften, Industrie, Handlung, Sprache, Sitten, Zeitvertreibe, Galanterien und das gemeine Leben der Türken betreffenden Dinge, und einer Geschichte des Propheten Muhammeds, des Korans und des jetzigen Kaisers Abd-ul-Hamids, aus den sichersten Quellen für Zeitungsleser und Freunde der Staaten- und Völkerkunde, in alphabetischer Ordnung abgefaßt von Johann Traugott Plant.

Zum Inhalt:

Plant (9.12.1756-26.10.1794) war ein deutscher Kosmopolit des ausgehenden 18. Jahrhunderts und ist der Autor des ersten Lexikons, das sich ausschließlich mit türkischen Realien befasste. Die von ihm verwendeten Quellen sind vorwiegend in deutscher Sprache, einige wenige auf Lateinisch erschienen. Den größten Anteil nehmen Reiseberichte ein. Plant fügt ihnen – wie den meisten Titeln – kritische Annotationen hinzu. Die angeführten Quellen sind repräsentativ für das Türkei-Wissen und das Türkei-Bild im deutschsprachigen Raum vor der französischen Revolution. Er konzentriert sich überwiegend auf „Staats- und Hofbedienungen“, d. h. die Beschreibung von Ämtern, insbesondere der Hof- und Militärchargen. Die religiöse Terminologie kommt dabei nicht zu kurz.

Plants Verdienst besteht unter anderem darin, einem breiteren Publikum ein angemessenes, vorurteilsfreies Bild der islamischen Religion sowie der osmanischen Gesellschaft und des Rechtswesens zu vermitteln.